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Das falsche Lächeln der Toleranz
Ausgabe 2.0 - 15.10.1999
   

Welche Farbe hat der Strom?

Markt für "Grünen Strom" unterläuft Politik für solare Energiewirtschaft


In kapitalistischen Gesellschaften werden allerhand Verrücktheiten als Wahrheit verkauft. Nachdem beispielsweise das deutsche Energiewirtschaftsrechts geändert wurde, können die KonsumentInnen plötzlich zwischen gelbem (Yello)= Energie Baden-Württemberg), blauem (RWE) und grünem (z.B. Naturstrom AG) Strom wählen. Auf den ersten Blick ist also aus der langweiligen Ware Elektrizität etwas sehr buntes, schrilles geworden. Es wird interessant sein, zu beobachten, mit welchen Mitteln weitere Anbieter versuchen werden ihre Waren feilzubieten. Dem nüchternen Betrachter stellt sich allerdings die Frage, ob der Strom nicht weiterhin aus banalen Dosen kommt, bei seiner Produktion die Umwelt belastet und gar keine Farbe hat.

Der Wettbewerb auf dem Strommarkt wurde durch das neue Energiewirtschaftsgesetz eröffnet, dabei handelt es sich um die nationale Umsetzung der Europäischen Binnenmarktrichtlinie Elektrizität. Ziel der Richtlinie ist die "gleichzeitige Stärkung der Versorgungssicherheit und der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft sowie unter Wahrung des Umweltschutzes die Effizienz bei der Erzeugung, Übertragung und Verteilung dieses Produktes zu verbessern." Übersetzt heißt das: Der Standort Europa soll gesichert werden, indem die Strompreise für die Wirtschaft sinken, die Effizienz wird durch Entlassungen im Energiesektor realisiert und wenn dabei auch noch was für die Umwelt rauskommen sollte, wird es uns nicht stören. Durch die Umsetzung der Binnenmarktrichtlinie in nationales Recht wurden die Gebietsmonopole der Energieversorgungsunternehmen abgeschafft, der Strommarkt also für die Konkurrenz geöffnet.

Im Unterschied zu den anderen europäischen Ländern setzte die abgewählte konservativ-liberale Bundesregierung eine radikale und beschleunigte Variante der Liberalisierung durch. Die Marktöffnung wird - anders als im Bereich Telekommunikation - von keiner Regulierungsbehörde begleitet und sie erfolgte ohne Übergangszeit. Die Regulierung wurde den Akteuren selbst überlassen, woraufhin vom Bundesverband der deutschen Industrie (BDI), dem Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) und der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW) im April 1998 eine Verbändevereinbarung vorgelegt wurde, welche die Bedingungen für den Netzzugang und das dafür anfallende Entgelt vorläufig regelt. Die Marktöffnung erfolgte ohne Übergangsfristen in einem Schritt. In anderen EU-Ländern können sich zunächst die GroßverbraucherInnen Ihren Anbieter wählen, der dafür maßgebliche Mindestverbrauch wird dann stufenweise gesenkt.

Einige Umweltverbände setzen große Hoffnungen auf die Etablierung eines Marktes für "Grünen Strom". Die Umweltorganisation Greenpeace sammelte mit ihrer Kampagne "Stromwechsel" die Adressen von Kunden, die gerne "grünen Strom" erhalten möchten, um ihnen später ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten und sicherlich auch ein gewisses Entgelt für die Vermittlung der Kunden zu kassieren. Die europäische Sonnenenergie Vereinigung EUROSOLAR, der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND), der Naturschutzbund Deutschland und andere Verbände haben den Verein "Grüner Strom Label e.V." gegründet, um die Probleme der Definition von "grünem Strom" zu bearbeiten und ein Zertifikat dafür zu entwickeln. Unter "grünem Strom" versteht dieser Verein Elektrizität aus erneuerbaren Energien, d.h. aus Windkraft, Biomasse, mittels Photovoltaik, kleinen Wasserkraftwerken und geothermischen Anlagen. Er will aber auch ein zweites Label vergeben, bei dem Strom bis zu 50% aus konventioneller Kraft-Wärme-Kopplung produziert werden kann. Die Qualität dieser Ökoware soll darin liegen, daß bei ihrer Produktion weniger Treibhausgase entstehen, der Einsatz fossiler Energie sparsam erfolgt und erneuerbare Energien zum Einsatz kommen. Die Umweltverbände hoffen, daß eine größere Zahl von KundInnen bereit ist, für "grünen Strom" eine Preisaufschlag zu bezahlen und damit das schlechte KonsumentInnengewissen zu besänftigen. Schließlich surft es sich doch auch viel sanfter, wenn der Computer von "grünem Strom" gespeist wird.

Allerdings ist das Potential für einen "grünen Strommarkt" sehr gering. Auf dem Markt für Nahrungsmittel haben Bioprodukte beispielsweise einen Anteil von 1%. Schwerwiegender ist aber, daß die Umweltverbände sich an der Fiktion der Durchleitung beteiligen und den neoliberalen Politikansatz des neuen Energierechts begrüßen. Die Handelbarkeit der Ware Strom wird, ähnlich wie bei der Ware Kommunikation, durch das Netz behindert, welches zwischen Anbietenden und VerbraucherInnen gespannt ist. Daher stellt das Netz ein natürliches Monopol dar. Das neue Energierecht behauptet nun, daß wenn man einen Vertrag mit einem Anbieter von Windstrom in Schleswig-Holstein abschließt, der Strom durch das Stromnetz bis in die Steckdosen "durchgeleitet" wird. Dies aber ist eine juristische und ökonomische Fiktion, die der Etablierung des neuen Marktes dient und zu den oben angesprochenen Verrücktheiten des Kapitalismus gehört. Physikalisch wird der Strom nicht "durchgeleitet". Das Netz funktioniert nicht wie eine Pipeline, in der der Strom vom Produktionsort zum Verbrauchsort durch das Netz transportiert wird, wie es der Begriff "Durchleitung" nahelegt. Das Netz ist eher mit einem See vergleichbar, bei dem an vielen Stellen Wasser entnommen und an anderen Orten neues eingeleitet wird. Entscheidend ist dabei das gleichbleibende Niveau, der Wasserstand muß dementsprechend reguliert werden. Wenn man also seinen teuren Windstrom aus Schleswig-Holstein bezieht, kommt weiterhin der gleiche Strommix aus der Steckdose, lediglich der Geldstrom wird vom ehemaligen zum neuen Anbieter umgeleitet. Falls das viele tun sollten, muß der ökonomisch nicht mehr konkurrenzfähige Anbieter seine Kraftwerke dichtmachen und erst dann ändert sich der Mix aus der Steckdose. Aber auch in diesem Fall erfolgt die Stromlieferung weiterhin durch das nächstgelegene Kraftwerk. Die Behauptung der "Durchleitung" durch das Netz ist somit eine Täuschung der KonsumentInnen und behindert die Durchsetzung erneuerbarer Energie, da eine ihrer besonderen Qualitäten darin liegt, daß der Strom am Verbrauchsort produziert werden kann, beispielsweise durch die Solarzelle auf dem Dach oder durch das Biomasse-Blockheizkraftwerk im Keller.

Durch den Versuch, an der Etablierung eines Marktes für "grünen Strom" mitzuwirken, unterwerfen sich die Umweltverbände vollständig der neoliberalen Logik. Der Zweck der Binnenmarktrichtline Elektrizität und des neuen Energiewirtschaftsrechts in Deutschland ist offensichtlich nicht die Förderung erneuerbarer Energie, sondern die Reduzierung der Energiepreise im Namen des Standorts, insbesondere für GroßverbraucherInnen. Wie sich beobachten läßt, sinken die Preise im Großkundenbereich schon seit längerer Zeit und nun beginnt das Spiel auch im Bereich der privaten Haushalte. Die sinkenden Strompreise werden aber alle Bemühungen um Einsparungen erschweren. Die gerade eingeführte "Ökosteuer" auf Strom, auch sie ein klarer Etikettenschwindel, wird durch die Strompreissenkungen mindestens wieder ausgeglichen.

Das Setzen auf einen Markt für "grünen Strom" entpolitisiert die Frage nach einer nachhaltigen Energiewirtschaft. Es wird unterstellt, daß die Energiewende von den KonsumentInnen gekauft werden kann. Die Kosten der Energiewende soll nur noch von einigen Idealisten getragen werden, die sich die entsprechenden Mehrkosten leisten können. Die Energiewende wird so von einer politischen zu einer privaten Frage. Doch die gesamte Gesellschaft - mit ungleicher Verursachung und Belastung - ist von den Folgen des fossil-atomaren Energiesystems betroffen, etwa durch eine Zunahme der Krebs- und Atemwegserkrankungen, den Gebäudeschäden und den Folgen des Klimawandels. Daher müssen gesellschaftlich-politische Antworten gefunden werden. Da die Umweltverbände dem neoliberalen Paradigma vorbehaltlos folgen, fehlt ihnen die Wahrnehmung, daß ihre Argumente für den "grünen Strommarkt" gleichzeitig Argumente gegen das Einspeisegesetz und dessen Ausbau zur kostendeckenden Vergütung sind. Das Einspeisegesetz verpflichtet einen Netzbetreiber, die in seinem Versorgungsgebiet produzierte erneuerbare Energie abzunehmen und mit einem Mindestsatz zu vergüten, der an den EndverbraucherInnenpreis gebunden ist. Mit den liberalisierungsbedingt sinkenden Strompreisen werden sich entsprechend auch die Einspeisevergütungen für Strom aus erneuerbaren Energiequellen drastisch vermindern. Eine weitere Benachteiligung erneuerbarer Energien durch das neue Energierecht besteht darin, daß die Menge des nach dem Einspeisegesetz vergüteten Stroms auf einen Anteil von 5% des Gesamtabsatzes begrenzt wurde. Im Papier des Bundeswirtschaftsministers Müller zum Atomausstieg ist eine Erhöhung dieses Anteils auf 10% vorgesehen. Diese Begrenzung soll allerdings für den gesamten Ausstiegszeitraum gelten! Der besondere Vorteil der Einspeisevergütung liegt darin, daß die anfallenden Kosten bislang noch in den Mischpreis der Energieversorgungsunternehmen (EVU) einkalkuliert werden. An der Finanzierung der alternativen Energien sind also alle VerbraucherInnen beteiligt. Wobei die privaten Haushalte allerdings stärker belastet werden, weil den Großverbrauchern günstigere Preise eingeräumt werden. Vor allem beim Ausbau der Windkraft war das Instrument der Einspeisegesetz sehr erfolgreich. Fast 80% der in der EU in den letzten 10 Jahren neu installierten Windkraftleistung wurde in Ländern errichtet, in denen ein solches Gesetz in verschiedenen Formen existiert. Am bundesdeutschen Einspeisegesetz wird seitens der Energiekonzerne seit Jahren gesägt, weil mit dessen Hilfe erneuerbare Energien gegenüber atomar-fossilen Energieträgern mikroökonomisch konkurrenzfähig zu werden drohen. Der Logik des neuen Energierechts folgend, argumentieren die EVUs, es handele sich beim Einspeisegesetz um einen nationalen Standortnachteil. Aus ihrer Sicht stellt die Einspeisevergütung im Rahmen des liberalisierten Strommarktes einen wettbewerbsbehindernden staatlichen Eingriff dar.

Statt auf den Nischenmarkt für "grünen Strom" zu setzen, wäre es umweltpolitisch notwendig, das erfolgreiche Instrument der Einspeisevergütung auszubauen und an die verschiedenen erneuerbaren Energieträger anzupassen. Wer sich an der Werbung für "grünen Strom" beteiligt, der täuscht die Öffentlichkeit durch die Fiktion der "Durchleitung" und entzieht der Einspeisevergütung argumentativ den Boden. Statt sich auf neoliberale Abwege zu begeben, sollten sich die Umweltbewegung für den Ausbau der Einspeisevergütung einsetzen, um so den Weg zur solaren Vollversorgung zu ebnen. Dabei aber sind die Probleme dieses Förderinstruments nicht zu vernachlässigen. Es stellt sich beispielsweise die Frage, wie es für MieterInnen und einkommensschwächere Menschen möglich werden kann, ihren Strom umweltfreundlich mit erneuerbaren Energien zu produzieren. Sie verfügen schließlich weder über Eigentum an entsprechenden Dachflächen, noch über das notwendige Kapital zur Anschaffung einer Photovoltaikanlage. Bei der Einspeisevergütung in der bisherigen Form handelt es ich vor allem um eine Mittelstandsförderung. Es stellt sich auch die Frage ob das Netz nicht vergesellschaftet werden sollte, um es an die erneuerbaren Energieträger anzupassen, denn bislang entspricht das Netz der fordistischen Phase des Kapitalismus mit Massenproduktion und Massenverbrauch. Es ist an den Vorgaben großer Kraftwerke orientiert. Erneuerbare Energien beanspruchen das Netz, mit Ausnahme der Windkraft, in einem viel geringeren Masse als fossil-atomare. Daher könnte das überregionale Netz viel kleiner ausgelegt werden, wenn erneuerbaren Energien verstärkt zum Einsatz kämen.

Die Beschäftigung mit den Folgen der Liberalisierung des europäischen Strommarktes fördert also ganz andere Fragen zutage als ausgerechnet die nach der Farbe des Stroms. Grünen Strom gibt es nicht, er setzt sich einfach aus gelbem und blauem zusammen, wird dadurch aber teurer. Alles andere ist Metaphysik. Sloterdijk übernehmen sie!

Die Argumente für den "grünen Strommarkt" lassen sich in "Der Markt für Grünen Strom" finden. In diesem Buch spricht sich Hermann Scheer, Präsident der europäischen Sonnenenergievereinigung EUROSOLAR, für die Etablierung eines "grünen Strommarktes" aus. Der Widerspruch zwischen "grünem Strom" und der Einspeisevergütung wird von ihm allerdings nicht wahrgenommen. Der britische Wissenschaftler Twidell stellt die Entwicklung "grünen Stroms" in Großbritannien vor. Dort erfolgte die Liberalisierung sehr viel früher als in Deutschland und mit dem Ausschreibungsmodell gibt es dort auch eine bei weitem weniger effiziente Förderung von erneuerbaren Energien als sie die Einspeisevergütung darstellt. Evert Jan Krajenbrink, Mitarbeiter von EUROSOLAR, stellt die Entwicklung des "Green-e Label Programms" auf dem kalifornischen Strommarkt dar. Gert Apfelstedt macht in seinem Beitrag auf das Problem der "Durchleitung" aufmerksam. So ist in der Binnenmarktrichtlinie an keiner Stelle von "Durchleitung" die Rede, sondern immer von "Netzbenutzung", "Netzzugang" und "Netzbenutzern". Anhand einer Zeichnung verdeutlicht Apfelstedt den Unterschied zwischen "Durchleitung" und "Niveauregelung". Ergänzt wird dieses Buch durch die Dokumentation der Satzung des "Grüner Strom-Label e.V." und dessen Kennzeichnungskriterien für "grüne Stromanbieter".

EUROSOLAR (Hg.): Der Markt für Grünen Strom. Rahmenbedingungen und Perspektiven eine unabhängigen Ökostrom-Marktes. EUROSOLAR Verlag. Bochum 1999. 80 Seiten. 40.- DM.

Kritische Beiträge lassen sich im Solarbrief des Solarenergie-Fördervereins Aachen finden. Diese Verein war maßgeblich an der Entwicklung des Fördermittels der kostendeckenden Vergütung beteiligt. Weil es in Aachen zum ersten Mal angewendet wurde, bezeichnet man es auch als "Aachener Modell".

Solarenergie-Förderverein e.V. (SFV)
Bundesgeschäftsstelle
Herzogstr. 6
52070 Aachen
Tel: 0241/5116 16
Fax 0241/535786




 
   
   
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