"Der Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie wird innerhalb dieser Legislaturperiode umfassend und unumkehrbar gesetzlich geregelt", hatten sich SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Oktober 1998 in ihr Aufgabenheft geschrieben. Am Ende der im Januar 1999 begonnenen Verhandlungen, den so genannten Konsensgesprächen, stand im Juni letzten Jahres eine Vereinbarung, die medial als Ausstieg aus der Atomenergie verkauft wurde. Dass diese Veranstaltung eine Marketingstrategie ist, die nur gelingen kann, wenn sich die Manipulierten nicht über die im Vertrag enthaltenen Festlegungen informieren und allein den Schlagworten in den Medien glauben schenken, hat bis dato noch niemand richtig durchblickt. Aber wo Atomausstieg draufsteht muss nicht unbedingt Atomausstieg drin sein.
So wird im "Atomkonsens" den Betreibern von Atomkraftwerken über Jahrzehnte der ungestörte Weiterbetrieb ihrer AKWs und damit die Verwertung ihres Kapitals garantiert. Zu den Konsequenzen gehört, dass in Deutschland noch einmal soviel Atomstrom und -müll wie bisher produziert wird. Allein bis zum Ende des Jahres 2000 sind bereits 80 Tonnen des hochgiftigen Plutoniums in deutschen Atommeilern angefallen. Im Klartext: den Betreibern wird für jedes Atomkraftwerk die Produktion einer bestimmten Strommenge zugestanden. Ab dem 1.1.2000 können die Atomkonzerne noch 2623 Terrawattstunden Strom produzieren und vermarkten. Das ist fast ebensoviel, wie die 2771 Terrawattstunden, die in allen Atomkraftwerken in der Bundesrepublik Deutschland bis 1998 erzeugt wurden. Zusätzlich können die garantierten Strommengen von den älteren auf neuere Anlagen übertragen werden. Daher wäre nach dieser Vereinbarung damit zu rechnen, dass die neueren Atomkraftwerke noch über Jahrzehnte am Netz bleiben. Das letzte Atomkraftwerke würde nach dieser Vereinbarung zwischen 2025 und 2030 abgeschaltet werden. Von einem Ausstieg kann also in diesem Zusammenhang überhaupt keine Rede sein.
Für die Anteilseigner des AKW-Betreibers RWE gab es noch ein süßes Bonbon: auch das stillgelegte Atomkraftwerk Mühlheim-Kärlich wurde in die Berechnung der Strommengen einbezogen, obwohl es über keine Genehmigung verfügt und nie wieder ans Netz gegangen wäre.
Die Bedingungen für die Betreiber von Atomkraftwerken haben sich durch die Konsensvereinbarung zusätzlich verbessert, weil die Bundesregierung zusichert "keine Inititative [zu] ergreifen, um diesen Sicherheitsstandard und die diesem zugrundeliegenden Sicherheitsphilosophie zu ändern." Eine unverantwortliche Selbstfesselung der Politik, die - Rot-Grün
macht`s möglich - aber noch steigerungsfähig ist: "Bei Einhaltung der atomrechtlichen Anforderungen gewährleistet die Bundesregierung den ungestörten Betrieb der Anlagen." In diesen Angeboten wird deutlich, wie sich die Politik hierzulande der Verwertung des Atomkapitals verpflichtet fühlt. Auch eine Veränderung der ökonomischen Rahmenbedingungen für den Betrieb von Atomreaktoren, wie sie unter anderem eine Steuer auf Atombrennstoffe darstellen würde, wird ausgeschlossen: "Die Bundesregierung wird keine Inititative ergreifen, mit der die Nutzung der Kernenergie durch einseitige Maßnahmen diskriminiert wird."
Gerade die wirtschaftlichen Privilegien könnten aber als intelligente Hebel zum Atomausstieg eingesetzt werden. Schließlich profitieren die Atomkonzerne davon, das der Atombrennstoff nicht besteuert wird, sie bei Unfällen nur bis zu einer Schadenshöhe von 500 Mio. DM haften (den unter Umständen gigantischen Rest übernimmt der Staat) und die Rückstellungen für die atomare Entsorgung steuerfrei sind. Mit diesen Geldern haben die Energieversorgungsunternehmen ihre Feldzüge durch andere Ver- und Entsorgungsbereiche, wie beispielsweise den Telekommunikationsmarkt, finanziert. Aber auch durch die Produktion von und dem Handel mit anderen existenziellen Waren wie Wasser- und Stromversorgung, sowie Abfallentsorgung bekommen diese Konzerne eine gefährliche ökonomische und gesellschaftliche Macht. Bei Streichung der angeführten ökonomischen Privilegien würde der Betrieb von Atomkraftwerken früher eingestellt, als es jeder Konsens über Ausstiegsfristen ermöglichen kann. Ein solches Vorgehen hätte auch den großen Vorteil, dass die Konzerne dagegen keine Klagemöglichkeit hätten.
Angesichts dieser Tatsachen kann im Zusammenhang mit der Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Atomkonzernen nicht von einem Atomausstieg gesprochen werden. Es handelt sich vielmehr um eine Vereinbarung zum Weiterbetrieb von Atomkraftwerken in der Bundesrepublik Deutschland unter verbesserten Verwertungsbedingungen.
Und so geht es weiter voran im atomaren 30-Jahresplan.
